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Allgemeine Geschäftsbedingungen der verhaltenstherapeutischen Hundeschule dog-consulting

1. Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von der dog-consulting angebotenen Leistungen (z. B. Kurse, Einzeltraining, Workshops, etc.) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. 

Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft bei dog consulting die dem Mitglied berechtigt, Dienste zu nutzen, die die Hundeschule sowohl physisch als auch digital bereitstellt.

 

2. Datenschutzerklärung

2.1. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie der allgemeinen Schweigepflicht. Kundendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Überweisungen an Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren oder anderen therapeutischen Einrichtungen sowie bei Auftreten von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen. Diese werden dennoch nur nach Ab-/ Rücksprache und Einwilligung mit dem jeweiligen Betroffenen Personen weitergegeben. 

 

2.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.

 

2.3. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

 

2.4. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

 

2.5. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

 

3. Copyright / Bild- und Tonmaterial

3.1. Während der Veranstaltungen der Hundeschule dog-consulting, ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Hundeschule zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.

 

3.2. Die Hundeschule dog-consulting ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.

 

3.3. Unterlagen, insbesondere Workshop unterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder an dritte verbreitet werden.

 

4. Haftung

4.1. Der Tierhalter versichert, dass sein/e Hund/e in einem einwandfreien Gesundheitszustand und frei von Parasiten ist/sind. Sollten die vorgenannten Voraussetzungen entgegen der Versicherung des Kunden nicht vorliegen und sollte hierdurch ein Schaden verursacht werden, verpflichtet sich der Kunde, die der Hundeschule entstandenen Schäden zu ersetzen und die Hundeschule von allen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den entstandenen Schäden freizustellen.

 

4.2. Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

4.3. Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

4.4. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

 

4.5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

4.6. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

4.7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundeschule dog consulting.

 

4.8. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der dog-consulting Hundeschule lediglich vermittelt werden.

 

4.9. Schäden die an Hunden durch Raufereien oder Beißereien entstehen übernimmt die Hundeschule nicht. Hierfür tritt die Haftpflicht der jeweils beteiligten Hundehalter in kraft. 

 

5. Pflichten des Hundehalter / Teilnahmevoraussetzungen

5.1. Kunden, die mit ihren Hunden an von der dog-consulting organisierten Veranstaltungen teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.

 

5.2. Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber der Hundeschule nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.

 

5.3. Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter die Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

5.4. Alle Hunde sind gültig geimpft. Ein Impfschutz sollte insbesondere für Tollwut, Staupe, ansteckende Leberentzündung (H.c.c.), Zwingerhusten, Parvovirose und Leptospirose (kurz große Impfung: SHPPiLT) bestehen.

 

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen oder eine etwaige Aggressivität, wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind seines Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen und vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Hundeschule zu unterstützen sowie Anordnungen Folge zu leisten.

 

5.6. Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.

 

5.7. Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

 

5.8.  Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.

 

5.9. Der Trainer ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

 

5.9.1. Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und uns vorzulegender Wesenstest.

6. Vertragsgegenstand

 

6.1. Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.

 

6.2. Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

 

6.3.  In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Spaziergänger, Jogger, etc., sind solche 

Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von der Hundeschule dog consulting unverzüglich nachzukommen.

 

6.4. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

 

6.5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

7. Leistung und Angebote

 

7.1. Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Trainingskursen, Workshops oder Aktivitäten und Veranstaltungen, offenen Gruppen und Individualtrainings für Hundehalter und Hunde und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte, und Abläufe kostenlos zu informieren.

 

7.2.  Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

7.3. Gegenstand und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung. 

 

7.4. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt gewahrt.

 

7.5. Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann die Hundeschule dog consulting nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von Trainingskursen, Workshops und Seminaren nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.

7.6. Wir behalten uns Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland vor. Unsere Angebote sind u.a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.

 

8. Zahlungsbedingungen

 

8.1. Die Zahlung erfolgt bei Erstgesprächen und Einzelstunden unverzüglich nach Abschluss jeder Trainingseinheit in bar oder per Überweisung 

·         bei allen anderen Gruppen-Kursen vor Antritt der ersten Trainingseinheit in bar oder per Überweisung

·         bei Seminaren und Workshops vor dem Veranstaltungstermin

Jedoch muss der vereinbarte Mitgliedsbeitrag monatlich zum 1. eines jeden Monats entrichtet werden.

 

8.2. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können.

 

8.3. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.

 

8.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

 

8.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurück-behaltung ist der Kunde nicht berechtigt.

 

8.6. Die Preise sind der aktuellen Preisliste der Hundeschule dog consulting auf unserer Website zu entnehmen oder auf Nachfrage erhältlich.

 

8.7. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

9. Vertragsabschluss

 

9.1. Mit der Anmeldung zu einem Angebot bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf der bestimmten schriftlichen Form. Der Vertrag kommt mit der Annahme, welche keiner besonderen Form bedarf, durch die Trainerin zustande.

9.2. Mit der Anmeldung werden die AGB der Hundeschule dog consulting und die Teilnahmebedingungen anerkannt.

 

9.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Tornesch, soweit dies gesetzlich möglich.

 

9.4. Behinderung durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.

 

9.5. Die Aufnahme des Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Trainer/in der dog consulting Hundeschule.

 

9.6. Die dog consulting behält sich vor, Teilnehmer/innen oder Hunde abzulehnen.

 

10. Vertragsbeendigung

 

10.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

 

10.2. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.

10.3. Werden Workshops und Kurse weniger als  1 Tag vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.

 

10.4. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, ab Eingang der Kündigung.

 

10.5. Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten.

 

10.6. Die Kündigung ist gegenüber der Hundeschule dog consulting unter folgender Anschrift zu erklären:

 

dog-consulting  

Claudia Röwer
Ahrenloherstr. 141 a

25436 Tornesch

E-Mail: dog-consulting@web.de

 

Die Kündigung hat in schriftlicher Form per E-Mail, Brief zu erfolgen.

 

11. Sonstiges

 

11.1. Im Einzelfall zwischen der Hundeschule dog consulting und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

11.2. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

11.3. Stirbt ein Tier in der Hundeschule und den dazugehörigen Grundstück, so gelten bezüglich der Beseitigung des Tierkörpers die Bestimmungen des Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz (AG TierKBG)
Bei toten Tieren ist die Hundeschule berechtigt, Gebühren für die Beseitigung zu erheben.

 

11.4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes oder der Gebäude der Hundeschule dog-consulting zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 

 

11.5. Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch einer der Trainer zulässig.

11.6. Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, Trainer, anderer Personen sowie anderer Hunde vermieden wird.

 

11.7. Das Mitglied verpflichtet sich, dog-consulting im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.

 

 

Stand 05/2022 / Gültig ab Veröffentlichung 

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