

Allgemeine Vertragsbedingungen der verhaltenstherapeutischen Hundeschule dog-consulting
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Es können nur Hunde teilnehmen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und über einen vollen (bei Welpen altersangemessenen) Impfschutz und aktuelle Wurmkur verfügen.
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Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde vom Training ausgeschlossen sind. Sollte der Hundehalten seinen kranken Hund zum Training mitbringen haftet die Hundeschule für etwaige Kosten (Tierarztkosten /Raufereien) nicht. Sämtliche hierbei entstehende Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
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Jeder teilnehmende Hund muss angemeldet und gechipt sein. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein.
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Die VTH Hundeschule wird den Hundehaltern in der Ausbildung seines Hundes coachen und betreuen. Der Hundehalter ist über das Trainingsangebot und die Preise der VTH Hundeschule informiert.
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Der Monatsbeitrag ist zum 1. Jeden Monats im vollen Betrag zu entrichten. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Ein Wiedereintritt ist frühestens nach 6 Monaten möglich.
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Bei Kursabbruch/Trainingsabbruch durch den Hundehalter besteht kein Erstattungsanspruch.
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Eine Absage, Verschiebung oder Urlaub vom Hundehalter muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Die Unterrichtsstunden können Vor- oder Nachgeholt werden. Eine Verrechnung ist nicht möglich.
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Die Hundeschule ist berechtigt, Hundehalter, die den Übungsbetrieb erheblich stören/sich nicht an die Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen.
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Zur Teilnahme am Gruppentraining ist zur Einstufung des Hundes eine Einzelstunde oder ein Erstgespräch erforderlich.
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Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden bzw. sonstiger Veranstaltungen der Hundeschule, erfolgt auf eigenes Risiko, jeder Halter ist für seinen eigenen Hund verantwortlich. Wenn Freilauf außerhalb des Grundstückes im Rahmen des Trainings erfolgt, muss jeder Besitzer nach seinem Ermessen die Entscheidung treffen, ob er sein Tier laufen lässt.
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Haftungsausschluss: Die Haftung der Hundeschule für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden haftet die Hundeschule nicht. Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden und/oder Menschen.
Salvatorische Klausel:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsichtig sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchsichtig werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.